Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf 2021 modernisiert österreichische Reisedokumente, führt Chip‑ und Barcode‑Technologien ein, teilt die entstehenden Mehrkosten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden und erweitert den Informationsaustausch der Geldwäschemeldestelle mit Strafverfolgungsbehörden.Bundesministerium für Inneres3/16/2021XXVII
Ausweis
Schwerpunkte
- Der Pass wird um eine maschinenlesbare Zone und einen Barcode erweitert; die neue Zone enthält Name, Geschlecht, Staatsbürgerschaft, Geburtsdatum, Ausstellungsstaat, Dokumentenart, Pass‑/Personalausweisnummer sowie Gültigkeitsdauer.
- Die Formulierung „elektronisch“ wird aus § 3 Abs. 5 gestrichen, weil die elektronische Speicherung bereits durch die EU‑Verordnung geregelt ist.
- Akademische Grade und Qualifikationsbezeichnungen dürfen künftig nur in abgekürzter Form eingetragen werden; die volle Bezeichnung bleibt in einem separaten Feld erhalten.
- Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte dürfen personenbezogene Daten an die Passbehörden übermitteln, wenn dies für die Vollziehung des Passgesetzes erforderlich ist; Sonderkategorien nach Art. 9 DSGVO dürfen nur verarbeitet werden, wenn sie unverzüglich gelöscht werden, sobald sie nicht mehr nötig sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.