Novelle des Handelsstatistischen Gesetzes 1995 – Elektronische Meldungen & EU‑Anpassungen
Ministerialentwurf vom 24.03.2021Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Handelsstatistische Gesetz 1995: Er ersetzt veraltete Formulierungen, führt eine verpflichtende elektronische Meldeschiene ein, passt die Ministerbezeichnungen genderneutral an und erhöht den Strafrahmen. Das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2022 geplant.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort3/25/2021XXVII
Handel
Industrie
Statistik
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Der Ausdruck „im Rahmen des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs“ wird aus § 1 Abs. 1 gestrichen, weil seit dem Lissabon‑Vertrag nur noch von „Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union“ gesprochen wird.
- Die Bezeichnung der verantwortlichen Minister*innen wird von „Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit“ bzw. „Bundesminister für Finanzen“ auf die genderneutrale Formulierung „Bundesminister*in für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort“ bzw. „Bundesminister*in für Finanzen“ geändert.
- Die Verweisungen auf die alte EG‑Verordnung 638/2004 werden durch die neue EU‑Verordnung 2019/2152 ersetzt und die Bezeichnung „Besondere Waren“ wird zu „Bestimmte Waren oder Warenbewegungen“ geändert.
- Die bisherige papierbasierte Anmeldeformulare werden durch eine verpflichtende elektronische Meldeschiene ersetzt, wodurch die Daten schneller und fehlerärmer übermittelt werden können.
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.