Änderungen im Holzhandelsüberwachungsgesetz – EU‑Richtlinie, Zollamt‑Stärkung & höhere Strafen
Ministerialentwurf vom 06.04.2021Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Holzhandelsüberwachungsgesetz, um die EU‑Richtlinie zur Nutzung erneuerbarer Energien umzusetzen, das Zollamt Österreich stärker einzubinden und die maximalen Strafen zu erhöhen.Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus4/7/2021XXVII
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Der Begriff „Zollbehörden“ wird durch „Zollamt Österreich“ ersetzt, um die Zuständigkeit klarer zu benennen.
- Das Zollamt muss das Bundesamt für Wald unverzüglich über Verdachtsfälle und über Einfuhren mit sehr hohem Risiko illegalen Einschlags informieren.
- Das Bundesamt für Wald teilt dem Zollamt die Kriterien für ein sehr hohes Risiko illegalen Einschlags mit, damit das Zollamt zielgerichtet Kontrollen durchführen kann.
- Ein Verfügungsverbot kann jetzt auch dann erlassen werden, wenn das Holz bereits in den Verkehr gelangt ist, um illegale Produkte vom Markt zu entfernen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.