Änderung des Holzhandelsüberwachungsgesetzes zur Umsetzung der EU‑Richtlinie 2018/2001/EU
abgestimmt am
07.07.2021
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Holzhandelsüberwachungsgesetz, um die EU‑Richtlinie 2018/2001/EU umzusetzen, das Zollamt stärker einzubinden und die Höchststrafen für illegale Holzeinschläge zu erhöhen.
einfache MehrheitXXVII07.07.2021
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
Der Anwendungsbereich wird um die EU‑Richtlinie 2018/2001/EU erweitert, sodass das HolzHÜG künftig auch Nachhaltigkeits‑ und Treibhausgaskriterien für forstwirtschaftliche Biomasse berücksichtigt.
Der Begriff „Zollbehörden“ wird durch „Zollamt Österreich“ ersetzt, um die Zuständigkeit klarer zu definieren.
Das Zollamt muss das Bundesamt für Wald unverzüglich über Einfuhren mit hohem Risiko illegalen Einschlags informieren, damit gezielte Kontrollen möglich werden.
Ein Verfügungsverbot kann nun auch erteilt werden, wenn das Holz bereits in Verkehr gebracht wurde – nicht nur bei Verdacht vor dem Inverkehrbringen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.