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AWG‑Novelle: Kreislaufwirtschaftspaket mit Verbot von Einweg‑Kunststoff und erweiterter Herstellerverantwortung
Ministerialentwurf vom 27.04.2021

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Abfallwirtschaftsgesetz: Er legt neue Mindestziele für Abfallvermeidung fest, definiert erweiterte Herstellerverantwortungen und verbietet ab Juli 2021 bestimmte Einweg‑Kunststoffprodukte sowie oxo‑abbaubare Kunststoffe.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie4/28/2021XXVII
Abfall
Abfallwirtschaft

Schwerpunkte

  • Einführung von Mindestzielen für Abfallvermeidung und neuen Pflichten für Hersteller von Elektro‑/Elektronikgeräten, Batterien, Fahrzeugen und bestimmten Kunststoffprodukten.
  • Verbot von bestimmten Einwegkunststoffprodukten (z. B. Wattestäbchen, Besteck) und von oxo‑abbaubaren Kunststoffen ab dem 3. Juli 2021.
  • Einführung von Kennzeichnungspflichten für bestimmte Einweg‑Kunststoffprodukte und verpflichtende Auszeichnung von Einweg‑ und Mehrweg‑Getränkeverpackungen.
  • Einrichtung eines Regimes erweiterter Herstellerverantwortung mit Mindestanforderungen an Sammel‑ und Verwertungssysteme, darunter Berichtspflichten, Finanzsicherstellungen und Eigenkontrollmechanismen.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Kreislaufwirtschaftspaket – Verbot von Einweg‑Kunststoff, Pfand und erweiterte Herstellerpflichten
einfache Mehrheit XXVII 19.11.2021
Gesetz
Image of politician Gewessler Leonore, BA © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Gewessler Leonore, BA - 49

GRÜNE

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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