AWG‑Novelle: Kreislaufwirtschaftspaket mit Verbot von Einweg‑Kunststoff und erweiterter Herstellerverantwortung
Ministerialentwurf vom 27.04.2021Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Abfallwirtschaftsgesetz: Er legt neue Mindestziele für Abfallvermeidung fest, definiert erweiterte Herstellerverantwortungen und verbietet ab Juli 2021 bestimmte Einweg‑Kunststoffprodukte sowie oxo‑abbaubare Kunststoffe.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie4/28/2021XXVII
Abfall
Abfallwirtschaft
Schwerpunkte
- Einführung von Mindestzielen für Abfallvermeidung und neuen Pflichten für Hersteller von Elektro‑/Elektronikgeräten, Batterien, Fahrzeugen und bestimmten Kunststoffprodukten.
- Verbot von bestimmten Einwegkunststoffprodukten (z. B. Wattestäbchen, Besteck) und von oxo‑abbaubaren Kunststoffen ab dem 3. Juli 2021.
- Einführung von Kennzeichnungspflichten für bestimmte Einweg‑Kunststoffprodukte und verpflichtende Auszeichnung von Einweg‑ und Mehrweg‑Getränkeverpackungen.
- Einrichtung eines Regimes erweiterter Herstellerverantwortung mit Mindestanforderungen an Sammel‑ und Verwertungssysteme, darunter Berichtspflichten, Finanzsicherstellungen und Eigenkontrollmechanismen.
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