Kreislaufwirtschaftspaket – Verbot von Einweg‑Kunststoff, Pfand und erweiterte Herstellerpflichten
abgestimmt am
19.11.2021
Zusammenfassung
Das Gesetz stärkt die Kreislaufwirtschaft: Es verbietet bestimmte Einweg‑Kunststoffprodukte, führt Pfand für Einweg‑Getränkeverpackungen ein, legt Kennzeichnungspflichten fest und erweitert die Herstellerverantwortung.
einfache MehrheitXXVII19.11.2021
Gesetz
Abfall
Abfallwirtschaft
Schwerpunkte
Hersteller von Elektro‑/Elektronikgeräten, Batterien und Fahrzeugen sowie Anbieter von Einwegkunststoffprodukten müssen sich registrieren, Bevollmächtigte bestellen und an Sammel‑ und Verwertungssystemen teilnehmen.
Einweg‑Kunststoffprodukte wie Wattestäbchen, Besteck, Trinkhalme und bestimmte Verpackungen werden komplett verboten; oxo‑abbaubare Kunststoffe sind ebenfalls verboten.
Einweg‑Kunststoffprodukte, die nicht verboten sind, müssen mit einer klaren Kennzeichnung versehen werden, die das Recycling‑ oder Entsorgungsziel angibt.
Die Bundesministerin legt verbindliche Reduktions‑ und Mehrweg‑Quoten für Einweg‑Kunststoff‑Verpackungen fest (20 % Reduktion bis 2025) und definiert Pfandregelungen für Einweg‑Getränkeverpackungen ab 1. Januar 2025.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.