Änderungen im Lebensmittelsicherheits‑ und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG)
Ministerialentwurf vom 17.05.2021Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das LMSVG: Er führt § 25a für das Bundesamt für Verbrauchergesundheit ein, richtet einen mehrjährigen nationalen Kontrollplan ein und passt zahlreiche Vorschriften an EU‑Recht an, wobei Strafen gesenkt werden.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz5/18/2021XXVII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Ein neuer § 25a definiert die Aufgaben des Bundesamtes für Verbrauchergesundheit, insbesondere die Ausstellung von Bescheinigungen für den Export.
- Die Definition von Inverkehrbringen wird auf Spielzeug, kosmetische Mittel und Wasser für den menschlichen Gebrauch ausgeweitet.
- Der Begriff „wertgemindert“ wird präzisiert: Lebensmittel, die während oder nach der Herstellung erheblich an Wert verlieren, gelten als wertgemindert, sofern sie noch zum Verzehr geeignet sind.
- Säuglingsanfangsnahrung und Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke dürfen erst nach Meldung beim Bundesministerium in Verkehr gebracht werden.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.