<!--[0-->Änderungen im Lebensmittelsicherheits‑ und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG)<!--]-->
Änderungen im Lebensmittelsicherheits‑ und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG)
Ministerialentwurf vom 17.05.2021

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das LMSVG: Er führt § 25a für das Bundesamt für Verbrauchergesundheit ein, richtet einen mehrjährigen nationalen Kontrollplan ein und passt zahlreiche Vorschriften an EU‑Recht an, wobei Strafen gesenkt werden.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz5/18/2021XXVII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Schwerpunkte

  • Ein neuer § 25a definiert die Aufgaben des Bundesamtes für Verbrauchergesundheit, insbesondere die Ausstellung von Bescheinigungen für den Export.
  • Die Definition von Inverkehrbringen wird auf Spielzeug, kosmetische Mittel und Wasser für den menschlichen Gebrauch ausgeweitet.
  • Der Begriff „wertgemindert“ wird präzisiert: Lebensmittel, die während oder nach der Herstellung erheblich an Wert verlieren, gelten als wertgemindert, sofern sie noch zum Verzehr geeignet sind.
  • Säuglingsanfangsnahrung und Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke dürfen erst nach Meldung beim Bundesministerium in Verkehr gebracht werden.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Novelle zum Lebensmittel‑ und Verbraucherschutzgesetz 2022
einfache Mehrheit XXVII 15.12.2021
Gesetz
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Mückstein Wolfgang, Dr.

Ohne Klub

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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