Erstes EU‑Informationssysteme‑Anpassungsgesetz – Anpassung von sieben Bundesgesetzen an SIS‑ und EES‑Verordnungen
Ministerialentwurf vom 25.05.2021Zusammenfassung
Der Entwurf passt mehrere Bundesgesetze an die neuen EU‑Verordnungen zum Schengener Informationssystem (SIS) und zum Einreise‑/Ausreisesystem (EES) an, um Datenaustausch, Haftungsregelungen und technische Abläufe zu regeln.Bundesministerium für Inneres5/26/2021XXVII
Informatik
Europäische Union
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Der Entwurf fügt in § 1 Abs. 1a des EU‑Polizeikooperationsgesetzes konkrete Verweise auf die neuen EU‑Verordnungen SIS‑Rückkehr, SIS‑Grenze und SIS‑Polizei‑und‑Justiz ein.
- In § 33 wird das nationale Schengener Informationssystem (N.SIS) als zentrale Datenverarbeitung des Innenministers definiert.
- Der Entwurf schafft § 43a, der das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung als zentrale Zugangsstelle für das EES bestimmt.
- In § 42 wird festgelegt, dass Sicherheitsbehörden Unstimmigkeiten in SIS‑Ausschreibungen dem Innenminister (Sirene‑Büro) unverzüglich melden müssen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.