WEG‑Novelle 2022: Erleichterte Baumaßnahmen, neue Mehrheitsregeln & Rücklagenpflicht
Ministerialentwurf vom 16.06.2021Zusammenfassung
Die WEG‑Novelle 2022 erleichtert bauliche Änderungen wie EV‑Ladestationen, Photovoltaik und barrierefreie Umbauten durch eine Zustimmungsfiktion, führt eine zweistufige Mehrheitsregel für Beschlüsse ein und legt eine Mindestrücklage von 0,90 € /m² fest.Bundesministerium für Justiz6/17/2021XXVII
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
- Für bestimmte bauliche Maßnahmen (EV‑Ladestationen, Photovoltaik, behindertengerechte Umbauten, Beschattung) gilt die Zustimmung aller Nachbarn als erteilt, wenn sie innerhalb von zwei Monaten nach schriftlicher Information keinen Widerspruch äußern.
- Wer allgemeine Teile des Gebäudes für seine Änderungen nutzt, muss die dadurch entstehenden Mehrkosten für deren Erhaltung tragen.
- Der Eigentümer muss sein Objekt und die zugehörigen technischen Anlagen auf eigene Kosten warten, darf aber anderen den Zugang zum Erhalt der Gemeinschaftsteile nicht verwehren; dafür kann er eine angemessene Entschädigung erhalten.
- Ein Eigentümer, der eine Einzel‑Ladestation für ein Elektro‑Fahrzeug installiert hat, muss deren Nutzung einstellen, wenn die Gemeinschaft per Beschluss eine gemeinsame Ladesäule betreibt – die Pflicht tritt frühestens fünf Jahre nach Errichtung der Einzelstation in Kraft.
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