WEG‑Novelle 2022: Erleichterungen für Ladestationen, Solaranlagen & neue Mehrheits‑ und Rücklagenregeln
abgestimmt am
16.12.2021
Zusammenfassung
Die WEG‑Novelle 2022 erleichtert bauliche Änderungen wie Ladestationen, Solaranlagen und barrierefreie Maßnahmen durch eine Zustimmungsfiktion, führt neue Auskunftspflichten für Verwalter ein, ändert die Mehrheitsregelung bei Beschlüssen und legt eine Mindestdotierung der Rücklage fest.
einfache MehrheitXXVII16.12.2021
Gesetz
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
Der Wohnungseigentümer darf Änderungen an seinem Objekt vornehmen, wenn er die anderen Eigentümer informiert und innerhalb von zwei Monaten kein Widerspruch erfolgt – das gilt für Ladestationen, Solaranlagen, barrierefreie Maßnahmen, Beschattungsvorrichtungen und einbruchsichere Türen.
Wer allgemeine Teile der Liegenschaft für seine Änderung nutzt, muss die dadurch entstehenden Mehrkosten für die Erhaltung dieser Teile selbst tragen.
Der Verwalter muss auf Anfrage Namen und postalische Anschriften aller Eigentümer preisgeben; E‑Mail‑Adressen dürfen nur mit deren Einwilligung weitergegeben werden.
Ein Beschluss ist gültig, wenn entweder die Mehrheit aller Miteigentumsanteile zustimmt oder mindestens zwei Drittel der abgegebenen Stimmen (nach Miteigentumsanteilen) und gleichzeitig mindestens ein Drittel aller Miteigentumsanteile zustimmen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.