EU‑Anpassung von Arbeitszeit‑ und Ruhezeitregelungen für Berufskraftfahrer
Ministerialentwurf vom 04.07.2021Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Arbeitszeit‑, Arbeitsruhe‑ und Kinder‑und‑Jugendlichen‑Beschäftigungsgesetz an die EU‑Lenkzeit‑ und Kontrollgeräte‑Verordnungen an. Er erweitert den Geltungsbereich auf LKW ab 2,5 t, verbietet das Verbringen der wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug und führt einheitliche digitale Lenkprotokolle ein.Bundesministerium für Arbeit7/5/2021XXVII
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich der EU‑Lenkzeit‑Verordnung wird auf LKW ab 2,5 t Gesamtgewicht ausgeweitet (statt bisher 3,5 t).
- Lenker dürfen nicht nach zurückgelegter Strecke, Schnelligkeit der Auslieferung oder Menge der beförderten Güter bezahlt werden – das Verbot wird auf die Geschwindigkeit der Auslieferung ausgedehnt.
- Unter außergewöhnlichen Umständen darf die tägliche bzw. wöchentliche Lenkzeit um bis zu einer bzw. zwei Stunden überschritten werden, wenn danach eine gleich lange Ruhepause genommen wird.
- Lenker müssen das aktuelle Lenkprotokoll sowie die Protokolle der letzten 56 Tage während des Dienstes mitführen und den Kontrollen vorlegen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.