Einführung von Laienrichtern, Digitalisierung und Gebührenreform in der Justiz
Ministerialentwurf vom 25.07.2021Zusammenfassung
Der Entwurf führt fachkundige Laienrichter für Handelssachen ein, erweitert digitale Verfahren (elektronische Signatur, Akteneinsicht) und passt das Gerichtskostenrecht (Tarifpost 15) an; die meisten Änderungen gelten ab 1. Jänner 2022.Bundesministerium für Justiz7/26/2021XXVII
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
- Einführung fachkundiger Laienrichter für Handelssachen – ehrenamtliche Richter mit 5‑jährigen Amtszeit, die über das Wirtschafts‑ und Personalsenat vorgeschlagen und vom Justizminister bestellt werden.
- Neue Zuständigkeitsregelungen für Persönlichkeitsrechtsstreitigkeiten im Internet (§ 83d) und für Fluggastrechte‑Klagen (§ 100a).
- Digitalisierung des Verfahrens: Einführung elektronischer Signaturen, digitale Aktenführung und elektronische Akteneinsicht für alle bürgerlichen Rechtssachen.
- Neustrukturierung der Gerichtskosten: neue Tarifpost 15 legt Gebühren für Kopien, elektronische Ausfertigungen und Apostillen fest; diverse Befreiungen werden angepasst.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.