Einführung von Single‑Limb‑Umschuldungsklauseln für österreichische Bundesanleihen
Ministerialentwurf vom 05.08.2021Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bundesfinanzierungsgesetz und führt ab 1. Januar 2022 neue Umschuldungsklauseln mit einstufigem Mehrheitserfordernis für Bundesanleihen ein, legt ein Verfahren zur unabhängigen Mehrheitsprüfung fest und ermöglicht Gläubigern, Beschlüsse innerhalb eines Monats gerichtlich anzufechten.Bundesministerium für Finanzen8/6/2021XXVII
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Einführung einer neuen Umschuldungsklausel mit einstufigem Mehrheitserfordernis für alle Bundesanleihen, die ab dem 1. Januar 2022 begeben werden.
- Die ÖBFA benennt auf Anforderung des Finanzministers eine unabhängige Berechnungsstelle, die prüft, ob die notwendige Gläubigerminderheit erreicht ist, und dem Bund eine verbindliche Bescheinigung ausstellt.
- Schuldverschreibungen, die vom Bund selbst oder von beherrschten Rechtsträgern gehalten werden, gelten als nicht ausstehend und dürfen bei der Abstimmung nicht frei abstimmen.
- Gläubiger können Beschlüsse des Mehrheitsverfahrens innerhalb eines Monats beim Handelsgericht Wien anfechten; bis zur endgültigen Entscheidung darf der Beschluss nicht vollzogen werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.