Einführung von Umschuldungsklauseln und neuer Berechnungsstelle im BFinG
abgestimmt am
16.12.2021
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Bundesfinanzierungsgesetz und führt neue Paragraphen 2c‑2e ein, die Umschuldungsklauseln mit einstufigem Mehrheitserfordernis für neue Schuldverschreibungen ab dem 1. Jänner 2022 festlegen, eine unabhängige Berechnungsstelle einrichten und das Anfechtungsverfahren bei Gläubigerbeschlüssen regeln.
einfache MehrheitXXVII16.12.2021
Gesetz
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Einführung von Umschuldungsklauseln mit einstufigem Mehrheitserfordernis für alle Schuldverschreibungen, die ab dem 1. Jänner 2022 begeben werden.
Benennung einer unabhängigen Berechnungsstelle durch die ÖBFA, die die erforderliche Mehrheit prüft und eine Bescheinigung über ausstehende Schuldverschreibungen ausstellt.
Gläubiger können innerhalb von 15 Tagen nach Bekanntmachung der Bescheinigung schriftlich Widerspruch einlegen; bei berechtigtem Widerspruch kann die Entscheidung angefochten werden.
Definition, welche Rechtsträger als vom Bund beherrscht gelten und deshalb nicht frei abstimmen dürfen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.