Zusammenfassung
Das Vorhaben passt das Schifffahrtsgesetz an die EU‑Richtlinie 2017/2397 an, führt Unionsbefähigungszeugnisse ein, strukturiert den 7. Teil neu und stärkt den Gewässerschutz.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie8/31/2021XXVII
See- und Binnenschiffsverkehr
Schwerpunkte
- Der neue § 14 definiert einen Beitrag zur Gewässerreinhaltung, der Betreiber verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Verschmutzungen zu vermeiden.
- Für die Führung von Motorfahrzeugen und Schwimmkörpern ist ein Befähigungszeugnis erforderlich; ab § 117 werden Unionsbefähigungszeugnisse für verschiedene Fahrzeugklassen und Besatzungsmitglieder eingeführt.
- Ein zentrales Register für Unionsbefähigungszeugnisse, Schifferdienst‑ und Bordbücher wird eingerichtet, wobei Daten digital übermittelt und nach Ablauf gelöscht werden müssen.
- Besondere Qualifikationen (z. B. für Flüssigerdgas, Maritimen Charakter oder Risikostrecken) werden definiert und können nur nach Verordnung erteilt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.