Schwarmfinanzierung‑Vollzugsgesetz – Umsetzung der EU‑Verordnung 2020/1503
Ministerialentwurf vom 07.09.2021Zusammenfassung
Der Entwurf führt ein Schwarmfinanzierung‑Vollzugsgesetz ein, das die EU‑Verordnung 2020/1503 in Österreich wirksam macht, die FMA als Aufsichtsbehörde stärkt und zahlreiche Anpassungen in bestehenden Finanzgesetzen vornimmt.Bundesministerium für Finanzen9/8/2021XXVII
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage, damit die EU‑Verordnung 2020/1503 in Österreich gilt.
- Die FMA wird als zuständige Behörde für Zulassung und Aufsicht von Schwarmfinanzierungsdienstleistern benannt.
- Der FMA werden umfangreiche Überwachungs‑ und Sanktionsbefugnisse übertragen, z. B. das Recht, Informationen anzufordern, Angebote zu sperren oder Marketingmitteilungen zu untersagen.
- Verstöße gegen die Verordnung können mit Geldstrafen bis zur doppelten Höhe des erlangten Nutzens (max. 500 000 €) geahndet werden; juristische Personen können zusätzlich bis zu 5 % ihres Jahresumsatzes bestraft werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.