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Faire Wettbewerbsbedingungen – Gesetz zur Bekämpfung unlauter Handelspraktiken in der Agrar‑ und Lebensmittelversorgung
Ministerialentwurf vom 29.09.2021

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf ergänzt das 1977‑Gesetz zur Nahversorgung um einen neuen Abschnitt, der die EU‑Richtlinie 2019/633 zur Bekämpfung unlauter Handelspraktiken in der Agrar‑ und Lebensmittelkette umsetzt. Er verbietet bestimmte Praktiken, schafft eine vertrauliche Beschwerdestelle und gibt den Wettbewerbsbehörden erweiterte Durchsetzungsbefugnisse.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort9/30/2021XXVII
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Ein neuer Abschnitt (2. Abschnitt) definiert, für welche Lieferanten‑Käufer‑Beziehungen die Regeln gelten – basierend auf Jahresumsätzen von bis zu 350 Mio. €.
  • Anhang I listet Handelspraktiken, die unter allen Umständen verboten sind (z. B. Zahlungsfristen >30 Tage für verderbliche Erzeugnisse).
  • Anhang II enthält Praktiken, die nur verboten sind, wenn sie nicht ausdrücklich im Liefervertrag vereinbart wurden (z. B. Rücksendung unverkäuflicher Erzeugnisse ohne Kostenerstattung).
  • Eine weisungsfreie Erstanlaufstelle beim BMLRT wird eingerichtet; sie bietet vertrauliche Beratung, nimmt Beschwerden entgegen und kann eine Schlichtungsstelle beauftragen.
Regierungsvorlage
FWBG – Umsetzung der EU‑Richtlinie zu fairen Handelspraktiken in der Agrar‑ und Lebensmittelversorgung
einfache Mehrheit XXVII 15.12.2021
Gesetz
Image of politician Schramböck Margarete, Dr.

Schramböck Margarete, Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
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