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Erhöhung der Genehmigungsgrenze im Auslandsösterreicher‑Fonds von 1.000 € auf 1.500 €
Ministerialentwurf vom 02.03.2020

Zusammenfassung

Der Ministerialentwurf ändert § 8 Abs. 4 des AÖF‑G, sodass im vereinfachten Genehmigungsverfahren Zuwendungen bis zu 1.500 € pro Jahr und Begünstigten genehmigt werden können. Das Inkrafttreten ist mit der Kundmachung im Bundesgesetzblatt vorgesehen.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten3/3/2020XXVII
Staatsangehöriger
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Die maximale Zuwendungsgrenze im vereinfachten Genehmigungsverfahren wird von 1.000 € auf 1.500 € pro Jahr und Begünstigten erhöht.
  • Das vereinfachte Verfahren bleibt die Zustimmung von zwei Kuratoriumsmitgliedern; bei Uneinigkeit entscheidet das gesamte Kuratorium.
  • Die Änderung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft, voraussichtlich am 2020‑03‑03.
  • Durch die höhere Grenze sollen Verfahrensverzögerungen reduziert werden, weil mehr Anträge im Schnellverfahren bearbeitet werden können.
Regierungsvorlage
Erhöhung der Betragsgrenze im vereinfachten Genehmigungsverfahren des Auslandsösterreicher‑Fonds
einfache Mehrheit XXVII 08.07.2020
Gesetz
Image of politician Schallenberg Alexander, Mag., LL.M.

Schallenberg Alexander, Mag., LL.M.

Ohne Klub

Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
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