Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert die Kronzeugenregelungen, indem er die Kriminalpolizei als neue Anlaufstelle zulässt und den Fokus von Unternehmen auf einzelne Mitarbeitende legt. Gleichzeitig wird die Befristung bis 2028 verlängert.Bundesministerium für Justiz10/25/2021XXVII
Strafrecht
Schwerpunkte
- Erweiterung der Kronzeugenregelung: Jetzt können Betroffene zusätzlich zur Staatsanwaltschaft auch die Kriminalpolizei anrufen.
- Neuausrichtung von § 209b: Der Bundeskartellanwalt prüft künftig das Gewicht des Beitrags einzelner Mitarbeitender zur Aufklärung einer kartellrechtlichen Zuwiderhandlung.
- Die Befristung der Kronzeugenregelungen wird von 2021 auf das Ende des Jahres 2028 verlängert – ein zusätzlicher Zeitraum von sieben Jahren.
- Der Entwurf verankert die Umsetzung der EU‑Richtlinie 2019/1/EU zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden in § 516a Abs. 13.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.