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Zentralisierung der IEF‑Service‑GmbH und Anpassungen im Insolvenz‑Entgeltschutz
Ministerialentwurf vom 01.11.2021

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das IEF‑Service‑GmbH‑Gesetz und das Insolvenz‑Entgeltsicherungsgesetz: Die IEF‑Service‑GmbH wird alleinige Behörde, Geschäftsstellen verlieren hoheitliche Befugnisse, Abrechnungsregeln zwischen Sozialversicherungsträgern werden vereinfacht und die Pharmazeutische Gehaltskasse wird gleichgestellt.
Bundesministerium für Arbeit11/2/2021XXVII
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Die IEF‑Service‑GmbH wird zur alleinigen Behörde; einzelne Geschäftsstellen verlieren ihre hoheitliche Funktion.
  • Vor Errichtung oder Schließung von Standorten müssen die Arbeitgeber‑ und Arbeitnehmervertretungen angehört werden.
  • Der Ausdruck „Geschäftsstelle“ wird im gesamten IESG durch „IEF‑Service‑GmbH“ ersetzt, sodass die GmbH allein für Anträge und Bescheide zuständig ist.
  • Die IEF‑Service‑GmbH ist künftig für die gesamte Bearbeitung von Insolvenz‑Entgeltsanträgen zuständig.
Regierungsvorlage
Novelle zu IEF‑Service‑GmbH‑Gesetz und Insolvenz‑Entgeltsicherungsgesetz
einfache Mehrheit XXVII 16.12.2021
Gesetz
Image of politician Kocher Martin, Mag. Dr.

Kocher Martin, Mag. Dr.

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