Ökosoziale Steuerreform 2022 – Steuerentlastungen, CO₂‑Handel & Krypto‑Besteuerung
Ministerialentwurf vom 07.11.2021Zusammenfassung
Das ÖkoStRefG 2022 bündelt steuerliche Entlastungen (Gewinnbeteiligung, Investitionsfreibetrag, höhere Schwellen für geringwertige Wirtschaftsgüter) und senkt den Körperschaftsteuersatz, führt ein nationales Emissionszertifikatehandelssystem ein und integriert Kryptowährungen in das Steuerrecht.Bundesministerium für Finanzen11/8/2021XXVII
Steuerwesen
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.07.2022
- Ein steuerfreier Gewinnbeteiligungs‑Bonus von bis zu 3 000 € pro Arbeitnehmer wird eingeführt, sofern der Gesamtbetrag den Vorjahresgewinn nicht übersteigt.
- Ein neuer Investitionsfreibetrag von 10 % der Anschaffungs‑ bzw. Herstellungskosten (15 % bei ökologischen Anlagen) wird eingeführt, maximal 1 000 000 € pro Wirtschaftsjahr.
- Der Körperschaftsteuersatz wird schrittweise von 25 % auf 24 % (2023) und anschließend auf 23 % (ab 2024) gesenkt.
- Ein nationaler Emissionszertifikatehandel wird eingeführt: Fixpreisphase von 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2023, danach Übergangs‑ und Marktphase; Registrierungspflicht für alle Handelsteilnehmer.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.