<!--[0-->Einführung eines partiellen Berufszugangs für Gesundheitsberufe<!--]-->
Einführung eines partiellen Berufszugangs für Gesundheitsberufe
Ministerialentwurf vom 14.12.2021

Zusammenfassung

Der Entwurf führt einen "partiellen Berufszugang" für Ärzt:innen, Apotheker:innen, Hebammen, Tierärzt:innen und Zahnärzt:innen ein, damit Fachkräfte aus anderen EU‑ bzw. EWR‑Staaten begrenzte Tätigkeiten in Österreich ausüben können.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/15/2021XXVII
Gesundheit
Arbeitsrecht
Europäische Union
internationales Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Ein neuer Teilabschnitt (§ 5a Abs. 1a) definiert die Voraussetzungen für den partiellen Berufszugang in der Medizin.
  • Das Apothekengesetz wird um § 3i ergänzt, das die gleichen Teilzugangs‑Regeln für Apothekerinnen und Apotheker enthält.
  • Im Hebammengesetz wird § 12 Abs. 2a eingefügt, um partielle Zugänge für Hebammen zu regeln.
  • Das Tierärztegesetz erhält § 6 Abs. 3a, das den partiellen Zugang für Tierärztinnen und Tierärzte festlegt.
Regierungsvorlage
Einführung eines partiellen Berufszugangs für Gesundheitsberufe
einfache Mehrheit XXVII 27.04.2022
Gesetz
Image of politician Mückstein Wolfgang, Dr.

Mückstein Wolfgang, Dr.

Ohne Klub

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.