Zusammenfassung
Das GSA‑Gesetz gründet die GeoSphere Austria, eine neue öffentliche Anstalt, die die Aufgaben der Geologischen Bundesanstalt und der Zentralanstalt für Meteorologie zusammenlegt. Das Vermögen, das Personal und die Rechte beider Einrichtungen gehen zum 1. Januar 2023 auf die GSA über. Die GSA erhält erweiterte Befugnisse, ein eigenes Budget und einen klaren Governance‑Aufbau.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung12/17/2021XXVII
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum
Schwerpunkte
- Die GeoSphere Austria (GSA) wird als vollrechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts gegründet, die Aufgaben der Geologischen Bundesanstalt und der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik übernimmt.
- Das gesamte Vermögen, die Rechte und Pflichten der bisherigen Einrichtungen gehen zum 1. Januar 2023 im Wege einer Gesamtrechtsnachfolge auf die GSA über.
- Die GSA erhält Betretungsrechte, um Grundstücke – auch bebaute – für ihre Aufgaben zu betreten; Grundbesitzer müssen bei größeren Einsätzen mindestens vier Wochen vorher informiert werden.
- Für geologische Untersuchungen muss die GSA vor Beginn bestimmte Daten und den geplanten Ablauf melden; bei tiefen Bohrungen (≥ 25 m) ist eine 14‑tägige Vorankündigung Pflicht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.