GeoSphere Austria‑Gesetz – Errichtung einer zentralen Geowissenschafts‑Behörde
abgestimmt am
23.03.2022
Zusammenfassung
Das GeoSphere Austria‑Gesetz richtet die neue Bundesanstalt GeoSphere Austria (GSA) als vollrechtsfähige Einrichtung ein, die geologische, geophysikalische, klimatologische und meteorologische Aufgaben übernimmt, Daten sammelt und öffentlich bereitstellt sowie die Bundesregierung berät. Die GSA wird von einer Generaldirektion, einem Kuratorium und einem wissenschaftlichen Beirat geleitet und finanziert sich aus Bundesmitteln mit der Möglichkeit, zusätzliche Einnahmen zu erzielen.
einfache MehrheitXXVII23.03.2022
Gesetz
Umwelt
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum
Schwerpunkte
Das Gesetz errichtet die GeoSphere Austria (GSA) als vollrechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts mit Sitz in Wien.
Die GSA ist für geologische, geophysikalische, klimatologische und meteorologische Aufgaben zuständig, berät die Bundesregierung, warnt die Öffentlichkeit und betreibt Mess‑ und Monitoring‑Netze sowie Observatorien.
Staatliche Daten werden unentgeltlich veröffentlicht, während nicht‑staatliche Daten zehn Jahre geheim bleiben und nur für Aufgaben mit öffentlichen Mitteln genutzt werden dürfen.
Die Governance besteht aus einer Generaldirektion (wissenschaftlich + kaufmännisch), einem Kuratorium und einem wissenschaftlichen Beirat; mindestens 50 % der Mitglieder müssen Frauen sein.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.