Redaktionelle Korrektur der Schlussbestimmungen zu Sozialversicherungsnovellen im GeoSphere‑Austria‑Gesetz
abgestimmt am
23.03.2022
Zusammenfassung
Der Änderungsantrag korrigiert redaktionelle Fehler in den Schlussbestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes und des Beamten‑Kranken‑ und Unfallversicherungsgesetzes, sodass die betroffenen Paragraphen am 1. Jänner 2023 in Kraft treten.
einfache MehrheitXXVII23.03.2022
Abänderung
Umwelt
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum
Schwerpunkte
Der Antrag fügt eine neue Schlussbestimmungzu Art. 2 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes ein, die festlegt, dass die genannten Absätze am 1. Jänner 2023 in Kraft treten.
Der Antrag fügt eine neue Schlussbestimmungzu Art. 3 des Beamten‑Kranken‑ und Unfallversicherungsgesetzes ein, die ebenfalls das Inkrafttreten am 1. Jänner 2023 vorsieht.
Ziel des Änderungsantrags ist die redaktionelle Korrektur der Schlussbestimmungen, um Rechtsklarheit und einheitliche Anwendungstermine sicherzustellen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.