Klima‑angepasste Bewertung von land‑ und forstwirtschaftlichen Flächen
Ministerialentwurf vom 02.02.2022Zusammenfassung
Der Entwurf passt drei wichtige Gesetze an, um bei der Bewertung von land‑ und forstwirtschaftlichen Flächen Klimadaten zu berücksichtigen, die Hauptfeststellung zu automatisieren und die Ergebnisse digital zu veröffentlichen.Bundesministerium für Finanzen2/3/2022XXVII
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Die Hauptfeststellung zum 1. Jänner 2023 wird ausschließlich nach dem Temperatur‑/Niederschlags‑Index und einer Neubewertung der Betriebsgröße durchgeführt.
- Ab dem 1. Jänner 2032 wird das bisherige Verfahren durch eine rollierende Bewertung ersetzt, wenn sich die durchschnittlichen Ertragsbedingungen der letzten fünf Jahre wesentlich geändert haben.
- Nur wiederkehrende Direktzahlungen, die der Einkommensunterstützung dienen, werden bei der Bewertung gesondert berücksichtigt.
- Die Frist für die Datenübermittlung an die AMA im Jahr 2023 wird vom 15. Oktober auf den 15. September vorgezogen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.