Novelle des Kraftfahrgesetzes: Verbot lauter Tuning‑Manöver und höhere Strafen
Ministerialentwurf vom 17.02.2022Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Kraftfahrgesetz, indem er bestimmte laute und gefährliche Verhaltensweisen von Fahrzeugen – vor allem in der Tuner‑Szene – als unzulässig erklärt, die Geldstrafen erhöht und Behörden erlaubt, bei Wiederholungsgefahr sofort die Fahrt zu unterbrechen.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie2/18/2022XXVII
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Der Gesetzestext wird um einen zusätzlichen Satz erweitert, der Fehlzündungen, laute Geräusche durch das Abblasen von Überdruck im Ansaugsystem und Flammen aus dem Endschalldämpfer ausdrücklich als unzulässige Verhaltensweisen definiert.
- Ein neuer Absatz (§ 102 Abs. 3c) listet vier konkrete Verhaltensweisen – extreme Beschleunigungen/Abbremsungen, nicht‑situationsbedingte Nutzung, Driften bzw. Kreisenlassen und das Anheben von Karosserie oder Radaufhängung mittels Hydraulik‑/Pneumatikpumpen – als unzulässig, weil sie nicht der Eigenart des Fahrzeugs entsprechen.
- Die Höchststrafe für Verwaltungsübertretungen wird von bis zu 5 000 € auf bis zu 10 000 € angehoben, um die abschreckende Wirkung zu erhöhen.
- Ein neuer Strafrahmen legt Geldstrafen von 300 bis 10 000 € sowie mögliche Freiheitsstrafen von 24 Stunden bis zu sechs Wochen für Verstöße im Zusammenhang mit Fehlzündungen, lauten Geräuschen und den in § 102 Abs. 3c genannten Verhaltensweisen fest; zudem können sofort 300 € eingezogen werden.
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.