<!--[0-->Umsetzung der EU‑PEPP‑Verordnung und Stärkung der FMA‑Aufsicht<!--]-->
Umsetzung der EU‑PEPP‑Verordnung und Stärkung der FMA‑Aufsicht
Ministerialentwurf vom 06.03.2022

Zusammenfassung

Das PEPP‑Vollzugsgesetz macht die EU‑Verordnung über paneuropäische private Pensionsprodukte in Österreich wirksam und legt die FMA als zentrale Aufsichtsbehörde fest. Es führt neue Informations‑ und Meldepflichten ein und sieht hohe Geldstrafen für Verstöße vor.
Bundesministerium für Finanzen3/7/2022XXVII
Versicherungswesen
Altersversorgungssystem

Schwerpunkte

In Kraft ab 22.03.2022
  • Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage, damit die EU‑Verordnung über PEPP in Österreich wirksam wird.
  • Die FMA wird als zentrale Aufsichtsbehörde für alle PEPP‑Anbieter und -Vertreiber festgelegt.
  • Die FMA kann bei Verstößen gegen Informations‑ und Transparenzpflichten das PEPP‑Basisinformationsblatt korrigieren oder den Vertrieb untersagen.
  • Verstöße gegen die EU‑Verordnung (z. B. falsche Angaben, fehlende Informationsblätter) werden mit Geldstrafen bis zu 700 000 € bzw. dem doppelten Nutzen geahndet.
Regierungsvorlage
Umsetzung der EU‑PEPP‑Verordnung und Stärkung der FMA
einfache Mehrheit XXVII 18.05.2022
Gesetz
Image of politician Brunner Magnus, Dr., LL.M. © Andy Wenzel/BKA

Brunner Magnus, Dr., LL.M. - 54

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.