Zusammenfassung
Das PEPP‑Vollzugsgesetz macht die EU‑Verordnung über paneuropäische private Pensionsprodukte in Österreich wirksam und legt die FMA als zentrale Aufsichtsbehörde fest. Es führt neue Informations‑ und Meldepflichten ein und sieht hohe Geldstrafen für Verstöße vor.Bundesministerium für Finanzen3/7/2022XXVII
Versicherungswesen
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
In Kraft ab 22.03.2022
- Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage, damit die EU‑Verordnung über PEPP in Österreich wirksam wird.
- Die FMA wird als zentrale Aufsichtsbehörde für alle PEPP‑Anbieter und -Vertreiber festgelegt.
- Die FMA kann bei Verstößen gegen Informations‑ und Transparenzpflichten das PEPP‑Basisinformationsblatt korrigieren oder den Vertrieb untersagen.
- Verstöße gegen die EU‑Verordnung (z. B. falsche Angaben, fehlende Informationsblätter) werden mit Geldstrafen bis zu 700 000 € bzw. dem doppelten Nutzen geahndet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.