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Informationsweiterverwendungsgesetz 2022 – Grundlagen für offene Daten
Ministerialentwurf vom 31.03.2022

Zusammenfassung

Das IWG 2022 regelt, welche Daten der öffentliche Sektor bereitstellen muss, in welchen Formaten und zu welchen (höchst) kostenneutralen Bedingungen.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort4/1/2022XXVII
Informatik
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Ziel des Gesetzes ist, offene Daten zu fördern und die Wiederverwendung von Dokumenten zu erleichtern.
  • Der Geltungsbereich umfasst Dokumente öffentlicher Stellen, öffentlicher Unternehmen (z. B. Energie‑, Wasser‑, Verkehrs‑ und Post‑Unternehmen) sowie Forschungsdaten, die öffentlich finanziert wurden.
  • Ausgenommen sind Dokumente, die nicht im Zusammenhang mit dem öffentlichen Auftrag stehen, vertrauliche Daten, Logos, Wappen und Inhalte, die geistiges Eigentum Dritter betreffen.
  • Öffentliche Stellen müssen Dokumente in offenen, maschinenlesbaren Formaten bereitstellen – soweit der Aufwand nicht unverhältnismäßig ist.
Regierungsvorlage
Informationsweiterverwendungsgesetz 2022 – Rahmen für offene Daten und Weiterverwendung
einfache Mehrheit XXVII 06.07.2022
Gesetz
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Schramböck Margarete, Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
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