EU‑konforme Anpassungen der Gesundheits‑Berufsgesetze und Einführung eines partiellen Zugangs
Ministerialentwurf vom 16.04.2020Zusammenfassung
Der Entwurf passt fünf Gesundheitsgesetze an EU‑Richtlinien an: Er korrigiert Verweise, streicht unnötige Dokumentationspflichten und führt für Kardiotechniker und Sanitäter einen neuen „partiellen Zugang“ ein.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz4/17/2020XXVII
Gesundheit
Arbeitsrecht
Europäische Union
internationales Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Entwurf korrigiert im Ärztegesetz den Verweis in § 5a und streicht die Pflicht, Urkunden im Original oder in beglaubigter Abschrift vorzulegen.
- Im Musiktherapiegesetz wird das bisher vorgeschriebene Formblatt abgeschafft und die Nummerierung der Ziffern neu geordnet.
- Das Apothekengesetz führt eine neue Regelung ein, die Urkunden nicht älter als drei Monate zulässt und dem Dienstleistungserbringer erlaubt, Angaben zum Versicherungsschutz zu verlangen.
- Im Kardiotechnikergesetz wird ein neuer Paragraph § 11a eingeführt, der einen partiellen Zugang für Fachkräfte aus anderen EWR‑Staaten ermöglicht, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.