Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Maß‑ und Eichgesetz an die EU‑Verordnung 2019/1020 zur Marktüberwachung an, richtet eine zentrale Verbindungsstelle im BEV ein und stärkt die Zusammenarbeit mit Zoll und Telekom‑Control‑Kommission.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort5/6/2022XXVII
Maße und Gewichte
Schwerpunkte
- Die Verweisungen im § 18b (1) werden aktualisiert, sodass künftig die EU‑Verordnung 2019/1020 anstelle der alten Verordnungen zitiert wird.
- Auch § 49 (1) wird neu formuliert und verweist nun auf die EU‑Verordnung 2019/1020, wodurch die Regelungen zur gegenseitigen Anerkennung von Waren vereinheitlicht werden.
- Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes dürfen Behörden bei Bedarf unterstützen, etwa beim Betreten von Räumen zur Kontrolle von Messgeräten.
- Die Marktüberwachungsbehörde (BEV) darf nun deutschsprachige Unterlagen anfordern, die für den Nachweis der Produktkonformität nötig sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.