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Erneuerbare‑Wärme‑Gesetz – Ausstieg aus fossilen Heizungen
Ministerialentwurf vom 13.06.2022

Zusammenfassung

Das Erneuerbare‑Wärme‑Gesetz verbietet ab 2023 neue fossil betriebene Heizungen, legt Stilllegungsfristen bis 2035/2040 für bestehende Anlagen fest und führt ein Erneuerbarengebot sowie ein altersbezogenes Stilllegungsgebot ein.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie6/14/2022XXVII
Umwelt
Energie

Schwerpunkte

  • Ab dem 1. Jänner 2023 dürfen in Neubauten keine Heizungsanlagen mehr mit flüssigen, festen oder gasförmigen fossilen Brennstoffen installiert werden.
  • Bestehende Heizungsanlagen, die mit flüssigen oder festen fossilen Brennstoffen betrieben werden können, müssen bis zum 30. Juni 2035 stillgelegt sein; Anlagen, die mit gasförmigen fossilen Brennstoffen (z. B. Erdgas) betrieben werden können, bis zum 30. Juni 2040.
  • Jede Neu‑ oder Umstellung einer Heizungsanlage, die fossile Brennstoffe nutzt, muss den zuständigen Behörden gemeldet werden.
  • Bei der Umstellung von bestehenden Anlagen dürfen nur erneuerbare Energieträger oder qualitätsgesicherte Fernwärme verwendet werden; Ausnahmen sind möglich, wenn technische oder soziale Gründe vorliegen.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Verbot fossiler Wärmeanlagen im Neubau
2/3 Mehrheit XXVII 15.12.2023
Gesetz
Image of politician Gewessler Leonore, BA © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Gewessler Leonore, BA - 49

GRÜNE

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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