Strompreiskosten‑Ausgleich für energieintensive Unternehmen (SAG 2022)
Ministerialentwurf vom 13.06.2022Zusammenfassung
Das Strompreiskosten‑Ausgleichsgesetz 2022 gewährt energieintensiven Unternehmen einen finanziellen Zuschuss von bis zu 75 % ihrer indirekten CO₂‑Kosten, um die hohen Strompreise von 2022 abzufedern.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie6/14/2022XXVII
Preis
Wirtschaft
Elektrizitätsindustrie
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Ziel des Gesetzes ist die Verringerung der Kostenbelastung von Unternehmen, die im Jahr 2022 stark steigende Strompreise erlitten haben.
- Die Förderung deckt bis zu 75 % der tatsächlich anfallenden indirekten CO₂‑Kosten ab, maximal jedoch 75 % der Versteigerungserlöse aus dem EU‑Emissionshandel von 2021 (ca. 233 Mio. €).
- Förderungsberechtigt sind Unternehmen aus den im Anhang 1 gelisteten Sektoren, die im Jahr 2022 mehr als 1 GWh Strom verbraucht haben; das Fördervolumen richtet sich nach ihrer tatsächlichen Produktionsleistung und dem Stromverbrauch.
- Anträge müssen zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2023 bei der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) eingereicht werden; die Entscheidung liegt beim Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.