Das Strompreiskosten‑Ausgleichsgesetz 2022 gewährt Unternehmen in ausgewählten energieintensiven Sektoren einen einmaligen Zuschuss, der 75 % ihrer indirekten CO₂‑Kosten aus dem EU‑Emissionshandel für das Jahr 2022 deckt. Die Förderung wird von der Austria Wirtschaftsservice (aws) verwaltet, die Anträge bis zum 30. September 2023 entgegennimmt und ist mit maximal 233 Mio. € aus den Versteigerungserlösen des Jahres 2021 finanziert.
einfache MehrheitXXVII01.06.2023
Gesetz
Preis
Wirtschaft
Elektrizitätsindustrie
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Das Gesetz zielt darauf ab, die Belastung von Unternehmen durch stark gestiegene Strompreise im Jahr 2022 zu verringern.
Die Förderung deckt 75 % der tatsächlich anfallenden indirekten CO₂‑Kosten ab und wird als direkter Zuschuss gewährt.
Förderungsberechtigt sind Unternehmen aus den in Anhang 1 gelisteten Sektoren, die im Jahr 2022 mehr als 1 GWh Strom verbraucht haben.
Anträge müssen bis spätestens 30. September 2023 bei der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) eingereicht werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.