Prüfung der Grundversorgungstarife für Strom und Gas
abgestimmt am
01.06.2023
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, zu prüfen, ob die Grundversorgungstarife für Strom und Gas den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und damit faire Preise für Haushalte und Kleinunternehmen sicherzustellen.
einfache MehrheitXXVII01.06.2023
Entschließung
Energie
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
Das Grundversorgungsrecht garantiert Haushalten und Kleinunternehmen die Versorgung zu einem Tarif, der nicht höher ist als der Tarif, den die Mehrheit der Kunden zahlt.
Strom‑ und Gashändler dürfen nur begrenzte Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen – höchstens die Höhe einer Teilbetragszahlung für einen Monat.
Die Grundversorgung basiert auf EU‑Recht, das den Schutz der Endkunden und diskriminierungsfreie Preise fordert.
Bei wiederholtem Zahlungsverzug können Netzbetreiber die Versorgung einschränken, jedoch nur nach klar definierten Regeln.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.