Zusammenfassung
Das Gesetz schafft das Wertpapierfirmengesetz (WPFG) als zentrale Rechtsgrundlage für die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen durch die FMA, definiert Kapital‑ und Risikostandards, erweitert Melde‑ und Transparenzpflichten und passt zahlreiche bestehende Finanzgesetze an EU‑Vorgaben an.Bundesministerium für Finanzen7/1/2022XXVII
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Die FMA wird als zentrale Aufsichtsbehörde für Wertpapierfirmen, Investmentholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften benannt.
- Das Anfangskapital einer Wertpapierfirma wird gestaffelt festgelegt (750 000 €, 75 000 € bzw. 150 000 €) abhängig vom Geschäftsgegenstand und dem Risiko der Tätigkeit.
- Die FMA erhält erweiterte Aufsichtsbefugnisse, u. a. das Recht, zusätzliche Eigen‑ und Liquiditätsanforderungen zu stellen sowie die Geschäftsleitung von Firmen zu verpflichten, Risikomanagement‑ und Vergütungsstrategien zu dokumentieren.
- Ein Gruppenkapitaltest nach Art. 8 der EU‑Verordnung 2019/2033 wird eingeführt; er prüft, ob die Kapitalstruktur einer Unternehmensgruppe den aufsichtsrechtlichen Vorgaben entspricht.
Stimmungsbarometer. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?
Grafik wird nach Eingabe freigeschalten. Die Ergebnisse werden anonym gespeichert.
Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.