Novelle zum UVP‑Gesetz 2000: Klimaschutz‑Fokus & digitale Verfahren
Ministerialentwurf vom 24.07.2022Zusammenfassung
Das Vorhaben ändert das UVP‑Gesetz, ersetzt den Begriff "Nachhaltigkeit und Tourismus" durch "Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie", definiert "Vorhaben der Energiewende", führt digitale Verfahren und einen Umweltrat ein und erweitert die Pflichten für Projektträger.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie7/25/2022XXVII
Umwelt
Schwerpunkte
- Der Begriff "Vorhaben der Energiewende" wird neu definiert und umfasst alle Projekte zur Erzeugung, Speicherung oder Leitung erneuerbarer Energien.
- Für bestimmte Vorhaben (z. B. Z 18 lit. f, 19 lit. d etc.) wird die Prüfung auf Auswirkungen auf Fläche und Boden beschränkt.
- Im Vorverfahren muss das Konzept den Untersuchungsrahmen nach erwarteten Umweltauswirkungen in prioritäre und nicht‑prioritäre Teile gliedern.
- Die Behörde kann mündliche Verhandlungen online oder hybrid durchführen, um Aufwand und Kosten zu reduzieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.