Einrichtung einer Fachstelle zur Vertretung von Verbraucher‑ und Behinderteninteressen in der Normung
Ministerialentwurf vom 18.08.2022Zusammenfassung
Das Normungsbeteiligungsgesetz 2022 richtet eine neue Fachstelle ein, die Verbraucher‑ und Behinderteninteressen in der Normung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene vertreten soll.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz8/19/2022XXVII
Handel
Industrie
Maße und Gewichte
Mensch mit Behinderung
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Das Gesetz definiert das Ziel, die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Menschen mit Behinderungen in der Normung stärker zu berücksichtigen.
- Es wird die Fachstelle Normungsbeteiligung als gemeinnützige Anstalt öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit errichtet.
- Zu den Hauptaufgaben gehören das Einbringen von Verbraucher‑ und Behinderteninteressen, die Teilnahme an Normungsgremien, Zusammenarbeit mit dem Behindertenrat und NGOs sowie die Erstellung von Berichten und Stellungnahmen.
- Die Fachstelle kann eigenständig Rechtsgeschäfte tätigen, Aufträge ausführen und Personal beschäftigen; Einnahmen aus Aufträgen dürfen nur zur Finanzierung ihrer Aufgaben verwendet werden.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.