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Terrorinhalte‑Bekämpfungs‑Gesetz (TIB‑G)
Ministerialentwurf vom 09.11.2022

Zusammenfassung

Das Terrorinhalte‑Bekämpfungs‑Gesetz (TIB‑G) setzt die EU‑Verordnung zur Bekämpfung terroristischer Online‑Inhalte in nationales Recht um, erteilt der KommAustria Aufsicht über Hosting‑Anbieter und führt gestufte Geldstrafen für Verstöße ein.
Büro der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien11/10/2022XXVII
Informatik
öffentliche Sicherheit
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • KommAustria wird als zuständige Behörde für die Durchführung der EU‑Verordnung und für die Erteilung von Entfernungsanordnungen benannt.
  • Hosting‑Dienstanbieter müssen terroristische Inhalte innerhalb einer Stunde nach Erhalt einer Entfernungsanordnung entfernen oder den Zugang sperren; bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 1 Million €.
  • Hosting‑Anbieter müssen bis zum 1. Februar jedes Jahres einen Transparenzbericht einreichen und die Behörde legt dem Bundeskanzler bis zum 1. März einen Bericht für die EU‑Kommission vor.
  • Der Bund stellt im Jahr 2023 einmalig €70 000 für die Einrichtung von IT‑Schnittstellen und danach jährlich €367 000 für den Betrieb der RTR‑GmbH bereit.
Regierungsvorlage
Terrorinhalte‑Bekämpfungs‑Gesetz (TIB‑G) – Umsetzung der EU‑Verordnung 2021/784
einfache Mehrheit XXVII 05.07.2023
Gesetz
Image of politician Raab Susanne, MMag. Dr.

Raab Susanne, MMag. Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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