Zusammenfassung
Das GesMobG schafft ein einheitliches Bundesgesetz (EU‑UmgrG) zur Regelung grenzüberschreitender Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen von Kapitalgesellschaften und passt mehrere weitere Gesetze an.Bundesministerium für Justiz1/20/2023XXVII
Handel
Industrie
Gerichtswesen
Europäische Union
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Das Gesetz regelt grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen von Kapitalgesellschaften innerhalb der EU.
- Begriffsbestimmungen definieren Kapitalgesellschaft, Mitgliedstaat, Vorstand, Satzung, Gesellschafter und Anteile.
- Ausgeschlossen von grenzüberschreitenden Umgründungen sind Gesellschaften, die nur Risikostreuung betreiben, sich in Liquidation befinden, Teil eines Abwicklungsverfahrens sind oder ein Konkursverfahren eröffnet haben.
- Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder haften für Schäden, die Gesellschafter durch die Umgründung erleiden, sofern sie nicht nachweisen können, dass sie die Sorgfaltspflicht beachtet haben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.