Erhöhung von Strafdrohungen bei Cyber‑ und Geheimnisdelikten & Umwandlung in Ermächtigungsdelikte
Ministerialentwurf vom 07.03.2023Zusammenfassung
Der Entwurf erhöht die Strafrahmen für diverse Cyber‑ und Geheimnisdelikte, wandelt Privatanklage‑Delikte in Ermächtigungsdelikte um und führt eine neue Qualifikation für Angriffe auf kritische Infrastruktur ein. Inkrafttreten ist 1. Juni 2023.Bundesministerium für Justiz3/8/2023XXVII
Handel
Industrie
Strafrecht
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Erhöhung der Höchststrafe für unbefugten Zugriff auf Computersysteme von bis zu sechs Monaten auf bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.
- Erhöhung der Höchststrafe für die Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses von bis zu sechs Monaten auf bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.
- Erhöhung der Höchststrafe für missbräuchliches Abfangen von Daten auf bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.
- Erhöhung der Höchststrafe für die Verletzung von Geschäfts‑ und Betriebsgeheimnissen auf bis zu zwei Jahre und Umwandlung in ein Ermächtigungsdelikt, sodass die Staatsanwaltschaft die Verfolgung übernehmen kann.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.