Einrichtung einer Ermittlungs‑ und Beschwerdestelle für Misshandlungsvorwürfe im BAK
Ministerialentwurf vom 12.03.2023Zusammenfassung
Der Entwurf richtet im Bundesamt zur Korruptionsprävention eine neue Ermittlungs‑ und Beschwerdestelle ein, die bundesweit Misshandlungsvorwürfe gegen Polizei‑ und Sicherheitsbehörden untersucht. Gleichzeitig wird ein unabhängiger Beirat geschaffen, der die Arbeit der Stelle überwacht und berät.Bundesministerium für Inneres3/13/2023XXVII
Strafrecht
Schwerpunkte
- Eine neue Ermittlungs‑ und Beschwerdestelle wird eingerichtet, die bundesweit für die Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des Innenministeriums sowie für Ermittlungen bei Zwangsgewalt mit Todesfolge oder lebensgefährlichem Waffengebrauch zuständig ist.
- Die Amtsdauer des Direktors und seiner Stellvertreter wird auf zehn Jahre verlängert; es können mehrere Stellvertreter gleichzeitig bestellt werden.
- Für den Direktor, seine Stellvertreter und sonstige Bedienstete gelten strenge Regelungen zu Nebenbeschäftigungen: Nur Publikationen und Lehrtätigkeiten sind erlaubt; alle anderen Nebenjobs benötigen eine Genehmigung der Dienstbehörde.
- Alle Personen in Leitungsfunktionen müssen alle drei Jahre einer Sicherheitsüberprüfung (Zugang zu streng geheimer bzw. geheimer Information) unterzogen werden.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.