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COVID‑19‑Impffinanzierungs‑ und Übergangsgesetz
Ministerialentwurf vom 05.04.2023

Zusammenfassung

Das Gesetz legt pauschale Zweckzuschüsse von 18 € pro COVID‑19‑Impfung fest, definiert Übergangsbestimmungen für das COVID‑19‑Maßnahmengesetz und ändert zahlreiche Sozialversicherungs‑ sowie Gesundheitsgesetze, um Tests, Impfungen und Risikobescheinigungen zu regeln.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz4/6/2023XXVII
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Der Bund zahlt den Ländern und Gemeinden 18 € pro nachweislich verabreichter COVID‑19‑Impfung, um die Impfkampagne zu unterstützen.
  • Eine Richtlinie legt die Grundsätze zur Abwicklung der Zweckzuschüsse fest; die Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist dafür verantwortlich.
  • Der zuständige Bundesminister kann Früherkennungs‑ und Überwachungsprogramme einführen, z. B. epidemiologische Erhebungen, Abwassermonitoring oder Sentinel‑Erhebungen.
  • Arztpraxen und Apotheken dürfen COVID‑19‑Tests (Antigen‑ und PCR‑Tests) durchführen; für jede Test‑Durchführung erhalten sie ein pauschales Honorar von 25 €.
Regierungsvorlage
COVID‑19‑Impffinanzierungs‑ und Übergangs‑Gesetz 2023
einfache Mehrheit XXVII 14.06.2023
Gesetz
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Rauch Johannes

Ohne Klub

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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