Einführung von Meldungs‑ und Aufzeichnungspflichten für Zahlungsdienstleister zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug
Ministerialentwurf vom 23.04.2023Zusammenfassung
Das CESOP‑Umsetzungsgesetz verpflichtet Zahlungsdienstleister, bei häufigen grenzüberschreitenden Zahlungen detaillierte Daten zu erfassen und an die Finanzbehörden zu melden. Ziel ist, Mehrwertsteuer‑Betrug im elektronischen Handel zu bekämpfen und zusätzliche Steuereinnahmen zu erzielen.Bundesministerium für Finanzen4/24/2023XXVII
Finanzwesen
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Zahlungsdienstleister müssen detaillierte Aufzeichnungen über grenzüberschreitende Zahlungen führen, wenn sie im Quartal mehr als 25 Zahlungen an denselben Empfänger tätigen.
- Das Finanzamt für Großbetriebe wird für die Kontrolle dieser Aufzeichnungs‑ und Meldungspflichten zuständig, wenn es bereits für die Abgabeerhebung bei den betroffenen Unternehmen verantwortlich ist.
- Verstöße gegen die Aufzeichnungs‑, Mitteilungs‑ oder Aufbewahrungspflichten werden mit Geldstrafen bis zu 50 000 € (bis zu 25 000 € bei grober Fahrlässigkeit) geahndet.
- Das Bankwesengesetz wird um eine Verweisung auf die neue Meldepflicht nach § 18a ergänzt, damit Banken und Finanzinstitute dieselben Meldungen abgeben müssen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.