Übertragung des GKB‑Infrastruktur‑Teilbetriebs an ÖBB‑Infrastruktur AG
Ministerialentwurf vom 25.04.2023Zusammenfassung
Das Gesetz ordnet die Spaltung und Übernahme des Infrastruktur‑Teilbetriebs der GKB durch die ÖBB‑Infrastruktur AG an, schützt dabei sämtliche Arbeitnehmerrechte und soll dem Bundesbudget durch Skaleneffekte rund 202 Mio. € einsparen.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie4/26/2023XXVII
Straßenverkehr
Schienentransport
Schwerpunkte
- Der Teilbetrieb Infrastruktur der GKB wird durch eine Spaltung zur Aufnahme an die ÖBB‑Infrastruktur AG übertragen; ein entsprechender Spaltungs‑ und Übernahmevertrag wird erstellt.
- Die Regelungen des Kartellgesetzes (§ 7‑18) gelten nicht für diese Übertragung.
- Für die Übertragung ist keine Genehmigung nach § 25 Eisenbahngesetz erforderlich.
- Alle bestehenden Arbeits‑, Dienst‑ und Pensionsrechte der betroffenen Mitarbeitenden bleiben erhalten; zusätzliche Schutzbestimmungen regeln Kündigungen, Versetzungen und die Fortführung von Kollektivverträgen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.