Aufhebung des Kunstförderungsbeitragsgesetzes 1981 und Novellierung des K‑SVFG
Ministerialentwurf vom 26.04.2023Zusammenfassung
Der Entwurf hebt das Kunstförderungsbeitragsgesetz von 1981 auf und verlegt dessen Finanzierungsmechanismen in das Künstler‑Sozialversicherungsfondsgesetz. Damit bleibt die Finanzierung des K‑SVF gesichert, während das Gesetz vereinfacht wird.Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport4/27/2023XXVII
Kunst
Kulturpolitik
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Der Gesetzesentwurf führt eine neue Abgabe von 0,25 € pro Empfangsberechtigten monatlich für Betreiber von Kabelrundfunkanlagen ein.
- Eine einmalige Geräteabgabe von 8,72 € wird für das erste Inverkehrbringen von Satellitenreceivern (z. B. Set‑Top‑Boxen) erhoben.
- Die Finanzierung des K‑SVF erfolgt künftig aus den neuen Abgaben, Bundeszuwendungen und sonstigen Einnahmen (z. B. Rückflüsse, Zinserträge).
- Das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 wird zum 31. Dezember 2023 außer Kraft gesetzt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.