Digitalisierung von Verwaltungsverfahren – Einführung von Online‑Verhandlungen und Fristgleichstellung
Ministerialentwurf vom 27.04.2023Zusammenfassung
Der Entwurf führt dauerhaft digitale Verhandlungen und gleichwertige Fristberechnungen für elektronische Eingaben ein, indem er das AVG, VStG und VwGVG anpasst.Büro der Bundesministerin für EU und Verfassung4/28/2023XXVII
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Der Fristlauf für elektronische Eingaben wird an den Postlauf angepasst – die Zeit zwischen Versand und tatsächlichem Eingang wird nicht mehr in die Frist eingerechnet.
- Behörden dürfen Verhandlungen ganz oder teilweise per Video‑/Audiokonferenz durchführen, wenn das persönliche Erscheinen nicht zwingend erforderlich ist.
- Ein neuer Paragraph (25a) im Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz regelt die Durchführung von Verhandlungen mit technischen Einrichtungen.
- Ein weiterer neuer Paragraph (48a) ergänzt die Regelungen für Strafverfahren, wobei ein Beschuldigter per Video‑Konferenz vernommen werden kann, wenn er darauf verzichtet, persönlich zu erscheinen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.