Neuregelung der Beitragsverteilung, Datenminimierung und Wahlrecht im HSG 2014
Ministerialentwurf vom 13.06.2023Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Hochschülerinnen‑ und Hochschülerschaftsgesetz 2014, um die Verteilung von Studierendenbeiträgen neu zu regeln, Datenschutz zu stärken und kleinen Hochschulvertretungen ein Wahlrecht zur Auflösung ihrer Selbstverwaltung zu geben. Zusätzlich werden Berichtspflichten vereinheitlicht und das Quorum bei Abstimmungen präzisiert.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung6/14/2023XXVII
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
- Die Verteilung der Studierendenbeiträge wird neu geregelt: Sockelbeträge für Institutionen ohne eigene Körperschaft werden deutlich erhöht, um finanzielle Anreize zum Aufgeben des Selbstverwaltungsstatus zu schaffen.
- Der Institute of Digital Sciences Austria wird als neue Einrichtung in § 1 Abs. 1 aufgenommen.
- Nach dem Wort „Personenkennzahl“ wird das Hinweis‑Klammer‑Element „(personenbezogene Daten)“ eingefügt und es wird verlangt, im Antrag anzugeben, welche personenbezogenen Daten übermittelt werden sollen – ein Schritt zur Umsetzung des Daten‑Minimierungsprinzips.
- Jede Hochschulvertretung muss bis zum 30. Juni jährlich einen Tätigkeitsbericht veröffentlichen, der die Verteilung der Studierendenbeiträge und weitere Leistungen darlegt; die Studienvertretungen müssen ihre Aktivitäten im Bericht der jeweiligen Hochschulvertretung darstellen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.