Einführung des Kontroll‑ und Digitalisierungs‑Durchführungsgesetzes (KoDiG)
Ministerialentwurf vom 18.06.2023Zusammenfassung
Der Entwurf führt das Kontroll‑ und Digitalisierungs‑Durchführungsgesetz ein, das Bund und Länder bei amtlichen Kontrollen in Lebensmittel‑ und Veterinärbereich koordiniert, einen mehrjährigen nationalen Kontrollplan etabliert und zentrale digitale Register schafft.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/19/2023XXVII
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Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Das Gesetz legt den Geltungsbereich fest und koordiniert die fachliche Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Lebensmittelsicherheit, Veterinärwesen und Qualitätsregelungen.
- Es werden ein Fachplenum, weitere Arbeitsgruppen und eine Arbeitsgruppe zur Ressourcenplanung eingerichtet, um die Zusammenarbeit zu strukturieren.
- Der Bundesminister erstellt zusammen mit dem BML einen mehrjährigen nationalen Kontrollplan (MNKP) und richtet eine zentrale MNKP‑Stelle im Ministerium ein.
- Die Agentur erstellt jährlich einen nationalen Kontrollplan für den Lebensmittel‑ und Veterinärbereich, der auf Risikobewertungen basiert.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.