Novelle des Forstgesetzes 1975 – Klimaanpassung, Agroforst, Waldbrand‑Kosten und Naturschutz
Ministerialentwurf vom 22.06.2023Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Forstgesetz 1975, um Klimaschutz, Agroforstflächen und die Kostenübernahme von Waldbränden zu berücksichtigen; er führt ein Wildbach‑ und Lawinenkataster ein und regelt Pflanzenschutz‑ sowie Bildungsfragen.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft6/23/2023XXVII
Umwelt
Europäische Union
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Der Gesetzestext erweitert die Ziel‑ und Grundsatzbestimmung des Forstgesetzes um den Hinweis, dass Wald in einer durch den Klimawandel veränderten Umwelt steht und betont die Bedeutung für Kohlenstoffaufnahme und -speicherung.
- Agroforstflächen, darunter Mehrnutzenhecken, werden als forstwirtschaftliche Flächen definiert und in das Anwendungsgebiet des Forstgesetzes aufgenommen.
- Gemeldete Agroforstflächen gelten nicht mehr als Windschutzanlagen, auch wenn sie dieselben Schutzfunktionen erfüllen.
- Die Wohlfahrtsfunktion des Waldes wird konkret um die Aspekte Kohlenstoffaufnahme‑ und -speicherfähigkeit, Wasserhaushalt, Luft‑ und Wasserreinigung sowie Biodiversität erweitert.
Stimmungsbarometer. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?
Grafik wird nach Eingabe freigeschalten. Die Ergebnisse werden anonym gespeichert.
Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.